Aktuelles aus den Fachbereichen - Fachbereich 2 Sozialwesen, Vereinswesen, Rechtsschutz, Versicherungsschutz, Steuern
Für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen gelten ab 2025 neue Vorschriften.
Für den Empfang einer E-Rechnung gilt:
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn der Verein also beispielsweise im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, muss der Empfang von E-Rechnungen sichergestellt sein. Weiter müssen E-Rechnungen archiviert und im ursprünglichen Format aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Bei einer E-Rechnung werden die Informationen einer Rechnung vollständig elektronisch, z.B. per E-Mail, und in Form eines bestimmten strukturierten Datensatzes übermittelt. Die derzeit am meisten verbreiteten Formate sind die „XRechnung" oder die „ZUGFeRD-Rechnung". Die E-Rechnung selbst bietet somit als XML-Datensatz keine bildhafte Darstellung. Für das Lesen der Datensätze wird eine entsprechende Software benötigt. Ein PDF-Dokument oder eingescannte Dokumente sind keine E-Rechnungen!
Vereine müssen also ab dem 01.01.2025 über eine Software verfügen, mit der sie E-Rechnungen lesen und gegebenenfalls erstellen können. Hier gibt es verschiedene Lösungen. Einen Ausschnitt wollen wir nachfolgend darstellen:
Motorradfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt

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Aktuelles aus den Fachbereichen - Fachbereich 7 Datenverarbeitung, Kommunikation, ILS, Funk
Verlängerung der Ausnahme für den Pager im Straßenverkehr
Der LFV Bayern hat auf Rückfrage des StMI erläutert, dass das entsprechende Pager-Update, mit dem die Meldung der Nichtverfügbarkeit des Funknetzes am Pager deaktiviert werden kann, bayernweit noch nicht ausgerollt ist.
Damit besteht weiter die „Gefahr“, dass bei einem Minipiep bzw. einem kurzen Rütteln des Pagers der Feuerwehrdienstleistende auch während der Fahrt kurz auf den Pager schauen müsste, was die Reaktion des Pagers war.
Die neue Übergangsregelung gilt nun wieder bis 2028 während die bisherige in Kürze ausgelaufen wäre. Bis dorthin sollte das Update dann bayernweit ausgerollt sein.
Brandcontainer machte in Wörth halt
Dichter Rauch war mehrmals vom 13. bis 17. Mai 2025 in Wörth über dem Gelände der Isarhalle zu erkennen. Die Ursache war hier der Brandübungscontainer des Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., welcher der Kreisbrandinspektion Landshut wieder zugewiesen wurde. Die Firma Dräger betreibt den, vom Freistaat Bayern finanzierten Container, der in Zusammenarbeit von den Ausbildern der Firma "Red Line Solution" betrieben wird. In dieser Woche konnten wieder 56 Atemschutzgeräteträger (16x BBZ Nord, 28x BBZ Mitte, 12x BBZ Süd) hervorragend ausgebildet werden.
Im Rahmen der Ausbildung ging ein theoretischer Unterricht voraus, in dem die Brandverläufe aufgezeigt werden und welchen Möglichkeiten des Löschens hier effektiv sind. Weiter gehen die Ausbilder auf die richtige Einsatzkleidung ein und welche Einflüsse hier negativ einwirken können. Anschließend wurde der Brandcontainer mit Holzplatten bestückt was ungefähr der Größe eines Kleiderschranks entspricht. Nach der erfolgten Unterweisung in den Ablauf und vor allem in die Sicherheitsregeln wurde der Durchgang gestartet und die Teilnehmer konnten den Brandverlauf beginnend vom Entstehungsbrand über das Austreten von Pyrolysegasen bis hin zur Rauchdurchzündung.
MTA Basismodul erfolgreich abgeschlossen
20 Feuerwehranwärterinnen und -anwärter aus dem Brandbezirk XI haben Mitte April ihre Prüfung zum MTA Basismodul erfolgreich abgeschlossen. An insgesamt 21 Abend- und Samstagsterminen erlernten die Teilnehmer/-innen die Grundtätigkeiten der Feuerwehr in der Theorie und Praxis.
Vom wirkungsvollen Einsatz der Löschmittel bei einem Brand, über die Erste Hilfe und den sicheren Umgang mit dem Funk, ist hier viel gefordert. Die Teilnehmer/-innen und die Ausbilder/-innen kommen aus den unterschiedlichen Feuerwehren des Brandbezirks XI: FF Högldorf, FF Inkofen, FF Münster, FF Niedereulenbach, FF Oberhatzkofen, FF Oberotterbach, FF Oberroning, FF Pattendorf, FF Pfeffendorf, FF Rottenburg und FF Unterlauterbach.
Die gemeinsame Ausbildung fördert schon früh den Zusammenhalt zwischen den Wehren und zeigt deren verschiedene Fähigkeiten und Gerätschaften auf.
Weiterer Atemschutzlehrgang im BBZ Mitte durchgeführt
Vom 17.03 - 25.03.2025 fand ein Lehrgang für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren im Brandbezirk Mitte bei der Feuerwehr Piflas statt. 23 Teilnehmer - darunter vier Feuerwehrfrauen - absolvierten den Lehrgang mit Erfolg.
Atemschutzgeräte werden immer dann eingesetzt, wenn giftige Gase, z.B. Brandrauch, das ungeschützte Vorgehen unmöglich machen. Die Feuerwehrleute wurden in den Theoriestunden auf einen der "anspruchsvollsten Jobs in der Feuerwehr" vorbereitet, bevor sich Übungen am Gerät anschlossen. Der aktuelle Lehrgang wurde mit dem bereits im Herbst erprobten praxisnahen Schulungskonzept durchgeführt.
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